Wird eine Person zur/zum Datenschutzbeauftragten bestellt, bedeutet dies, dass sie gesetzlich definierte Datenschutzaufgaben für das bestellende Unternehmen übernehmen muss. Diese Aufgaben sind insbesondere:
Ermittlung, ob ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden muss.
Auswahl einer ausreichend im Datenschutz qualifizierten Person, die zum Datenschutzbeauftragten bestellt werden kann.
Bestellung der ausgewählten Person mittels Bestellurkunde.
Information der Datenschutzaufsichtsbehörde über die erfolgte Bestellung zum Datenschutzbeauftragten.
>> Finde heraus, welche anderen Datenschutzpflichten im Einzelfall ggf. zu beachten sind.